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Leine ran – das Wild dankt

Die Brut- und Setzzeit beginnt in vielen Bundesländern ab dem 1. April, in manchen beginnt sie sogar bereits im März und dauert bis zum 15. Juli. Das bedeutet: Leinenpflicht für Hunde & auf den Wegen bleiben!

Was passiert in der Brut- und Setzzeit überhaupt?

Es wird wärmer, die Pflanzen beginnen zu sprießen, die Fauna erwacht zum Leben – der Frühling liegt in der Luft.

Brutzeit ist die Zeit in der Vögel die gelegten Eier warmhalten, bis die Jungen schlüpfen und diese versorgt werden müssen.

Setzzeit ist der Zeitraum, indem das Haarwild seinen Nachwuchs bekommt.

Wildschwein und Hase können durchaus jetzt schon Nachwuchs haben, bei anderen Tierarten laufen die Muttertiere momentan hochträchtig durch den Wald oder über das Feld und sind langsamer und in ihren Fluchtmöglichkeiten eingeschränkt. Außerdem gibt es Vogelarten die am Boden brüten wie z.B. Ente, Gans, Schwan, Fasan, Lerche, etc. Wichtig ist: alle Jungtiere benötigen Schutz, denn in diesem Zeitraum soll kein Tier durch einen Hund gestört oder sogar gejagt werden.

Was passiert mit dem Nachwuchs, wenn ein Hund ihn findet?

Schon allein wenn ein Hund an einem Jungtier schnuppert, kann es ausreichen, dass dieses von der Mutter verstoßen wird. Am Nest oder am Jungtier befindet sich nun nicht mehr der Eigengeruch, sondern der Geruch des Hundes. Auch wenn Du selbst ein Jungtier findest, solltest Du es auf jeden Fall nicht anfassen.

Wie sieht die Brut- und Setzzeit in den Bundesländern aus?

Baden-Württemberg:Keine allgemeine Leinenpflicht
Bayern:Keine allgemeine Leinenpflicht
Berlin:Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen – außer ausdrückliche Kennzeichnung durch Schilder
Brandenburg:Ganzjährige Leinenpflicht und die Leine darf nicht länger wie 2 Meter sein
Bremen:Leinenpflicht vom 15.03. – 15.07.
Hamburg:Ganzjährige Leinenpflicht. In Walderholungsgebieten und im Naturschutzgebiet Auenland Nordelbe dürfen Hunde teilweise nicht mitgeführt werden
Hessen:Leinenpflicht vom 01.03. – 30.06.
Mecklenburg-Vorpommern:Ganzjährige Leinenpflicht
Niedersachsen:Leinenpflicht 01.04. bis 15.07.
Nordrhein-Westfalen: Keine Leinenpflicht
Rheinland-Pfalz:Keine Leinenpflicht
Saarland:Leinenpflicht vom 01.03. – 30.06.
Sachsen:Keine Leinenpflicht
Sachsen-Anhalt:01.03. – 15.07. Leinenpflicht
Schleswig-Holstein: Ganzjährige Leinenpflicht im Wald
Thüringen:Ganzjährige Leinenpflicht im Wald

Alle Angaben ohne Gewähr.

5 Beschäftigungsmöglichkeiten trotz Leinenpflicht

Leinenführigkeit

Du denkst jetzt: oh menno – mein Hund ist und wird nie leinenführig? Ich bin eigentlich froh, wenn ich ihn ableinen kann? Denn das Geziehe und Gezerre nervt? Er hängt im Halsband oder Geschirr? Dann hast Du jetzt die Möglichkeit Dir für das Training der Leinenführigkeit Zeit zu nehmen. Und durch das tägliche Üben wird die Leinenführigkeit schnell besser. Strukturiere den Aufbau und erkläre Deinem Hund ganz genau, was du von ihm verlangst. Natürlich ist dies auch keine leichte Aufgabe, denn dazu benötigt Dein Hund sehr viel Impulskontrolle. Trainiere nicht verbissen, sondern mit guter Laune. Lobe Deinen Hund, wenn er mit lockerer Leine läuft und bleibe stehen, sobald er anfängt zu ziehen. Warte dann, bis Dein Hund sich von sich aus zurücknimmt. Bitte ziehe und zerre nicht an der Leine, denn dieser Druck erzeugt bei Deinem Hund nur Gegendruck und es Artet in einem Kräftemessen aus.

Sport

Um Deinen Hund körperlich auszulasten könnt ihr natürlich zusammen joggen, Fahrrad fahren oder mit dem Zughundesport beginnen. Das hält euch beide fit und gesund. Achte dabei aber bitte auf die Temperaturen, vor allem beim Fahrradfahren und beim Zughundesport. Manchmal kann es im Frühling teilweise schon ganz schön warm werden. Wenn Dein Hund die Sportarten noch gar nicht gewöhnt ist und sie nicht kennt, dann baut es langsam auf. Beim Zughundesport ist es enorm wichtig, dass das Zuggeschirr richtig sitzt. Der Vorteil bei dieser Sportart ist, dass Du Deinen Hund dabei körperlich und geistig auslastest. Wenn du Dir Dabei unsicher bist, suche Die einen erfahrenen Trainer im Zughundesportbereich.

Wandern

Natürlich kannst Du mit Deinem Hund auch wandern gehen. Wichtig ist nur, dass Du an Die Leinenpflicht denkst. Wenn du einen Hund haben solltest, der viel zieht, dann überlege ihm ein gut sitzendes Geschirr anzuziehen. Es gibt auch extra Trekkinggeschirre die super bequem sind. Natürlich kannst Du auch im Zuggeschirr eine Dogtrekking Tour machen. Zu beachten ist, dass Du immer frisches Wasser für Deinen Liebling dabei hast. Denn bei einer Wandertour wird Dein Hund körperlich gefördert und gefordert, das ist anstrengender als eine normale Gassirunde.

Tricks

Dem Hund Tricks beizubringen ist eine tolle Ergänzung zu der körperlichen Auslastung. Damit forderst du Deinen Hund mental und dadurch lastest du ihn auch gleichzeitig aus. Die Tricks kannst du drinnen sowie draußen üben. Wenn Dein Hund einen Lieblingstrick hat, dann kannst du ihn sogar damit belohnen. Mögliche Tricks sind z.B. Pfötchen geben, Männchen machen, Rolle machen, Slalom durch die Beine und noch vieles mehr. Lasst euren Ideen freien Lauf und probiere einfach mit Deinem Hund etwas aus. Wichtig ist, dass Du ihn nicht sofort mit einer Hülle und Fülle an unterschiedlichen Tricks überforderst. Sondern suche einen raus und arbeite an diesem und wenn er schon ganz gut oder super klappt, nehmt euch den nächsten vor. Das Tricksen soll ja Dir und Deinem Hund Spaß machen und deswegen ist es wichtig, dass Du Deinen Liebling nicht überforderst, denn dann entsteht Frust auf beiden Seiten.

Suchspiele- und Schnüffelspaziergang

Ergänzend kannst du auf den Spaziergängen oder zu Hause Suchspiele mit Deinem Hund machen. Unterwegs kannst Du z.B. Leckerchen verstecken, Leckerchen streuen, einen Dummy oder generell ein Spielzeug verstecken. Dabei kannst Du dich auch komplett austoben. Oder schlendert mal etwas durch den Wald und genießt die Ruhe, macht euch die Waldgeräusche bewusst und lasst euren Hund schnüffeln und somit den Wald erkunden.

Bitte seid fair zu den Wildtieren & Vögeln und leint eure Hunde an!

Wusstest du: Bei Missachtung der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit wird eine Ordnungswidrigkeit begangen und dies kann Geldbußen bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

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